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Erhöhung der
Beamtenbesoldung ab den
1. Januar 2008
Der Bundestag hat eine
Erhöhung der
Beamtenbesoldung
beschlossen. Dieser
Beschluss erging
einstimmig. In zwei
Stufen sollen die
Gehälter der Beamten und
Beamtinnen um insgesamt
2,9% erhöht werden.
Besoldungserhöhung 2008
ab
1. Januar 2008
Aktuelle
Besoldungstabellen ab
1.Januar 2009
Besoldungsordnung A 2009
(PDF 39 KB)
Besoldungsordnung B, C,
W, R 2009
(PDF 48 KB)
Anwärterbetrag 2009
(PDF 11 KB)
Familienzuschlag 2009
(PDF 26 KB)
Die Bundesbeamten,
Richter und Soldaten
erhalten rückwirkend zum
01.01.2008 50,- Euro und
3,1% Beamtenbesoldung
mehr. Im nächsten Jahr,
zum 01.01.2009 werden
weitere 2,8% folgen.
Diese Anpassung ist vor
allem den
Gewerkschaftlern zu
verdanken und lehnt sich
der Anhebung des Tarifes
der Beschäftigten im
öffentlichen Dienst an.
Dieser war Ende März
vereinbart worden.
Zuletzt erhielten die
Beamten 2004 höhere
Bezüge. Ausführliche
Info über Lehramt
Besoldung, Wehrdienst
Besoldung, Landesamt
Besoldung.
Die
Beamtenbesoldung
Ost
Deutschland
ist geringer
als in
Westdeutschland.
Die genauen
Zahlen der
Besoldung
lässt sich
aus verschiedenen
Tabellen
entnehmen.
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Besoldungstabellen
für Beamte,
Beamtenanwärter,
Polizeibeamte, Richter
Einheitlich
geregelt ist die
Beamtenbesoldung
DE
durch das Bundesbesoldungsgesetz.
Jedoch gilt eine
bundesweite Regelung
nur dann, wenn die
Länder, in deren
Zuständigkeit die
Beamtenbesoldung
nach der Förderalismusreform
gefallen ist, keine
abweichenden
Regelungen getroffen
haben. Die Besoldung
des Beamten macht
einen wesentlichen
Teil des
Beamtenrechtes aus
und untersteht dem
Dienstherrn, der
diesen Teil seiner
Fürsorgepflicht
gegenüber dem
Beamten zu erfüllen
hat.
Die Beamtenbesoldung
ist in
unterschiedliche
Bereiche unterteilt.
Die Bezüge des
Beamten richten sich
nach der
Besoldungsordnung,
der Besoldungsgruppe
und zuletzt nach der
Altersstufe. Der
Familienstand, sowie
die Anzahl der
Kinder werden
ebenfalls
berücksichtigt.
Die
Besoldungsordnung
ist in vier
Oberbereiche
unterteilt.
Besoldungsgruppe A
umfasst alle Beamten
des einfachen,
mittleren und
gehobenen Dienstes,
kommunale
Wahlbeamte, sowie
Soldaten bis
einschließlich zum
Oberst.
Besoldungsgruppe B
bezeichnet besondere
Ämter des höheren
Dienstes, bei den
Soldaten Generäle
und Oberste in
ausgezeichneten
Stellungen und
kommunale
Wahlbeamte.
In der
Besoldungsgruppe R
werden die Bezüge
von Richtern und
Staatsanwälten
geregelt und in
Gruppe W sind
Hochschullehrer,
einschließlich der
Rektoren zusammen
gefasst.
Weihnachtsgeld und
Urlaubsgeld fallen
unter die Gruppe der
Sonderzahlungen.
Besonders das
Urlaubsgeld war in
der letzten Zeit von
hohen Kürzungen
betroffen.
Auch Kosten für
Dienstfahrten,
Wohnortwechsel oder
Krankheitsfall
fallen unter die
gesonderten Zulagen.
Sonderzulagen
umfassen auch den
Aufwand für
Mehrarbeit,
Erschwerniszulagen
und
Funktionszulagen.
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