Beamtenbesoldung: Besoldungstabelle 2009
     

 

 

Erhöhung der Beamtenbesoldung ab den 1. Januar 2008

Der Bundestag hat eine Erhöhung der Beamtenbesoldung beschlossen. Dieser Beschluss erging einstimmig. In zwei Stufen sollen die Gehälter der Beamten und Beamtinnen um insgesamt 2,9% erhöht werden.

  Besoldungserhöhung 2008   ab 1. Januar 2008

 

Aktuelle Besoldungstabellen ab 1.Januar 2009

  Besoldungsordnung A 2009  (PDF 39 KB)

  Besoldungsordnung B, C, W, R 2009  (PDF 48 KB)

  Anwärterbetrag 2009  (PDF 11 KB)

  Familienzuschlag 2009  (PDF 26 KB)

Die Bundesbeamten, Richter und Soldaten erhalten rückwirkend zum 01.01.2008 50,- Euro und 3,1% Beamtenbesoldung mehr.  Im nächsten Jahr, zum 01.01.2009 werden weitere 2,8% folgen. Diese Anpassung ist vor allem den Gewerkschaftlern zu verdanken und lehnt sich der Anhebung des Tarifes der Beschäftigten im öffentlichen Dienst an. Dieser war Ende März vereinbart worden. Zuletzt erhielten die Beamten 2004 höhere Bezüge. Ausführliche Info über Lehramt Besoldung, Wehrdienst Besoldung, Landesamt Besoldung.

Die Beamtenbesoldung Ost Deutschland ist geringer als in Westdeutschland.
Die genauen Zahlen der Besoldung lässt sich aus verschiedenen Tabellen entnehmen.

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Besoldungstabellen für Beamte, Beamtenanwärter, Polizeibeamte, Richter

Besoldungserhöhung 2008    01.01.2008.pdf    Besoldungserhöhung 2008
Besoldungsordnung A (West)   01.08.2004.pdf    A-Besoldung West 
Besoldungsordnung B (West)   ab 1.08.2004.pdf   B-Besoldung West
Besoldungsordnung C (West)   ab 01.01.2004.pdf   C-Besoldung West 
Besoldungsordnung W und R (West)   ab 01.08.2004.pdf   W und R-Besoldung West
Familienzuschlag (West)  
Anwärtergrundbetrag (West) 
     
  Beamtenbesoldung Info | Besoldungstabelle | Beamtenbesoldungsgesetz  
     
Besoldungsordnung A (Ost)   01.2007.pdf   A-Besoldung Ost
Besoldungsordnung B (Ost)   ab 01.08.2004.pdf   B-Besoldung Ost
Besoldungsordnung C (Ost)   ab 01.01.2004.pdf  C-Besoldung Ost
Besoldungsordnung W und R (West)   ab 01.08.2004.pdf   W und R-Besoldung Ost
Familienzuschlag (Ost)  
Anwärtergrundbetrag (Ost) 
    Beamtenbesoldung | Besoldungstabelle | Beamtenbesoldungsgesetz  

Das Beamtenbesoldungsgesetz (BBesG)

 

Das Beamtenbesoldungsgesetz regelt die monatlich laufenden Bezüge für folgende Berufsgruppen:

Bundesbeamten, der Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; ausgenommen sind die Ehrenbeamten und die Beamten auf Widerruf, die nebenbei verwendet werden.
     

Richter des Bundes und der Länder; ausgenommen sind die ehrenamtlichen Richter Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
     

Geregelt werden mittels des Beamtenbesoldungsgesetzes folgende Bezüge:

  • das Grundgehalt,
  • die Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen.
  • der Familienzuschlag,
  • die Zulagen,
  • die Vergütungen,
  • die Auslandsdienstbezüge
 

Einheitlich geregelt ist die Beamtenbesoldung DE durch das Bundesbesoldungsgesetz. Jedoch gilt eine bundesweite Regelung nur dann, wenn die Länder, in deren Zuständigkeit die Beamtenbesoldung nach der Förderalismusreform gefallen ist, keine abweichenden Regelungen getroffen haben. Die Besoldung des Beamten macht einen wesentlichen Teil des Beamtenrechtes aus und untersteht dem Dienstherrn, der diesen Teil seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten zu erfüllen hat.
Die Beamtenbesoldung ist in unterschiedliche Bereiche unterteilt. Die Bezüge des Beamten richten sich nach der Besoldungsordnung, der Besoldungsgruppe und zuletzt nach der Altersstufe. Der Familienstand, sowie die Anzahl der Kinder werden ebenfalls berücksichtigt.
Die Besoldungsordnung ist in vier Oberbereiche unterteilt. Besoldungsgruppe A umfasst alle Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes, kommunale Wahlbeamte, sowie Soldaten bis einschließlich zum Oberst.

Besoldungsgruppe B bezeichnet besondere Ämter des höheren Dienstes, bei den Soldaten Generäle und Oberste in ausgezeichneten Stellungen und kommunale Wahlbeamte.
In der Besoldungsgruppe R werden die Bezüge von Richtern und Staatsanwälten geregelt und in Gruppe W sind Hochschullehrer, einschließlich der Rektoren zusammen gefasst.
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld fallen unter die Gruppe der Sonderzahlungen. Besonders das Urlaubsgeld war in der letzten Zeit von hohen Kürzungen betroffen.
Auch Kosten für Dienstfahrten, Wohnortwechsel oder Krankheitsfall fallen unter die gesonderten Zulagen. Sonderzulagen umfassen auch den Aufwand für Mehrarbeit, Erschwerniszulagen und Funktionszulagen.

 

 
 

                  

 
 
   

 

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